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Auskunftspflicht bei Betriebseröffnung, Änderung des BMF-Schreibens vom 04.12.2020

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13.10.2021 sein Schreiben vom 17.09.2021 "Auskunftspflicht nach § 138 Absatz 1b AO bei Betriebseröffnung oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung); Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des § 138 Absatz 1b Satz 2 AO (Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung) BEZUG BMF-Schreiben vom 4. Dezember 2020, BStBl I 2020, 1209"  veröffentlicht.  
GZ IV A 5 - O 1561/19/10003 :00

 

Auskunftspflicht bei Betriebseröffnung, Änderung des BMF-Schreibens vom 04.12.2020

Zitat aus der Veröffentlichung des BMF vom 17.09.2021:
"Dieser Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird auf www.formulare-bfinv.de veröffentlicht"

Link Homepage Bundesfinanzministerium 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 42/2021
18.10.2021

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#Auskunftspflicht bei Betriebseröffnung Änderung des BMF-Schreibens vom 04.12.2020

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