Gebäudesachwert nach § 190 BewG Neue Baupreisindizes
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22.01.2018 ein Schreiben veröffentlicht: "Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG; Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2018."
Die neuen Indizes sind für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2018 anzuwenden.
Baupreisindizes (2010 = 100) | |
Gebäudearten* 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG | Gebäudearten* 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG |
116,8 | 117,4 |
Das BMF hat das Schreiben vom 22.01.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 05/2018
29.01.2018
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