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 der guten Ideen

Gebäudesachwert nach § 190 BewG Neue Baupreisindizes

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22.01.2018 ein Schreiben veröffentlicht: "Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG; Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2018."

Die neuen Indizes sind für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2018 anzuwenden.

Baupreisindizes (2010 = 100) 
Gebäudearten* 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG Gebäudearten* 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG
116,8 117,4

Das BMF hat das Schreiben vom 22.01.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 05/2018
29.01.2018

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