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Schenkungsteuer: Zuwendung gegen Überhöhtes Entgelt an eine nahestehende Person

Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung 05/2018 vom 24.01.2018 auf sein Urteile vom 13.09.2017 (Aktenzeichen II R 54/15, II R 32/16, II R 42/16) hin. Danach liegt bei einer Zahlung eines überhöhten Mietzinses oder Kaufpreises an eine dem Gesellschafter nahestehende Person keine Schenkung der GmbH an die nahestehende Person vor. Es kann vielmehr eine Schenkung des Gesellschafters an die ihm z.B. als Ehegatte nahestehende Person gegeben sein.

Zu beachten ist, dass bei derartigen Konstellationen eine Doppelbesteuerung eintreten kann. Zunächst kann Steuer auf eine verdeckte Gewinnausschüttung und dann noch Schenkungsteuer auf den überhöhten Betrag anfallen. 

Der BFH hat die Pressemitteilung 05/2018 vom 24.01.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof 

COLLEGA-Wochen-Ticker 05/2018
29.01.2018

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