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Deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen: Rentenfiskalausgleich

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18.01.2018 zur "Durchführung des Rentenfiskalausgleichs (Artikel 13 c DBA-Frankreich)" Stellung genommen.

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 18.01.2018:
"m 31. März 2015 wurde von Deutschland und Frankreich ein neues Zusatzabkommen (Zusatzabkommen 20152) unterzeichnet, das das deutsch-französische Doppelbesteuerungs-abkommen vom 21. Juli 1959 in zahlreichen Punkten ändert. Insbesondere ändert das Zusatzabkommen 2015 das Besteuerungsrecht für Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Damit wurde dem dringenden Wunsch Frankreichs Rechnung getragen, Altersbezüge zukünftig weitestgehend im Ansässigkeitsstaat zu besteuern. Im Gegenzug haben sich Deutschland und Frankreich im Zusatzabkommen 2015 auf einen Renten-fiskalausgleich verständigt.
Dieses Durchführungsschreiben dient als Verfahrensbeschreibung und Arbeitshilfe für die mit der Festlegung und der Durchführung des Rentenfiskalausgleichs befassten Behörden"

Das BMF hat das Schreiben vom 18.01.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2018
05.02.2018

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