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Insolvenzverwalter fordert Honorare zurück

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main weist in seiner Pressemitteilung vom 22.01.2018 auf sein Urteil vom 17.01.2018 (Aktenzeichen Az: 4 U 4/17) hin. Eine große Wirtschaftsprüfungsgesellschaft muss an den Insolvenzverwalter Honorare in Höhe von 2 Millionen Euro zurück bezahlen, da durch diese Zahlungen eine Benachteiligung der anderen Gläubiger bewirkt worden sei.

Der Insolvenzverwalter ist allerdings nicht damit erfolgreich gewesen, zusätzlich Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Zitat aus der Pressemitteilung vom 22.01.2018 des OLG Frankfurt/M:
"Diese Zahlungen hätten eine Benachteiligung der anderen Gläubiger bewirkt und unterlägen deshalb der Insolvenzanfechtung. Zum Zeitpunkt dieser Zahlungen sei dem Vorstand der späteren Schuldnerin bekannt gewesen, dass die „notwendige Finanzierung der weiteren Geschäftstätigkeit nicht mehr gesichert“ gewesen sei."

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, gegen die Entscheidung kann Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH erhoben werden.

Das OLG Frankfurt/M hat die Pressemitteilung vom 22.01.2018 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link zu Homepage OLG Frankfurt/M 

Danke für den Hinweis: Der Betrieb bespricht das Urteil in seinem Heft 05/2018 vom 02.02.2018

COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2018
05.02.2018

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