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 der guten Ideen

Kassen-Nachschau ab 2018: Verfahrensdokumentation ist unverzichtbar

Die Steuerberaterkammer München veranstaltet am 28.02.2018 ein Tagesseminar unter dem Titel:
"Aktuelle Hinweise zur Verfahrensdokumentation nach GoBD
und der ab 2018 neuen Kassen-Nachschau nach § 146b AO".

Mustervorlagen in www.verfahrensdoku.shop 

Ihre Referenten:
Günter Hässel, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsbeistand (RAK)
Referent bei zahlreichen Seminaren und Verfasser der COLLEGA-Muster-Kopiervorlagen zur Verfahrensdokumentation 
und 
Stefan Müller, Regierungsdirektor beim Finanzamt Fürstenfeldbruck

Themenschwerpunkte
Die Verfahrensdokumentation (VD)
Fragen
• Was sind die wesentlichen Inhalte der VD?
• Müssen Überschussrechner eine VD vorlegen?
• Bedeutung des Internen Kontrollsystem für den Anwendungserlass zu § 153 AO? 
• Ist eine rückwirkende Erstellung der VD zulässig?
• Wann müssen neue Versionen der VD erstellt werden?
• Welche Folgen ergeben sich aus einer fehlenden oder ungenügenden VD?
• Welcher Rechtsschutz besteht bei Streit über die VD?
Probleme bei Erstellung einer VD: Die richtige Kassenführung
• Pflicht zur täglichen Kassenführung (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO).
• Pflicht zur Einzelaufzeichnung : Offene Ladenkasse.
• Papierkassenbuch | elektronisches Kassenbuch | Registrierkasse
• Merkmale der Kassensturzfähigkeit.
• EC-Kartenumsätze als Bareinnahmen?
• Keine Kassenführung, da niemals Bareinnahmen (nur Ausgabenkasse)
• Gründe für: Kasse wird verworfen, Einnahmen werden geschätzt
Vorteile der VD für steuerliche Berater
• Verminderung der steuerlichen Risiken.
• Vermeidung von Haftungsansprüchen.
 Refinanzierung der Kosten durch Rationalisierung der Kanzlei.
• Neue Geschäftsfelder: Beratung bei VD, Betriebswirtschaft, digitaler Transformation.
Die Kassen-Nachschau
• Auswahl der einer Kassennachschau unterliegenden Betriebe?
• Erscheint der Prüfer ohne vorherige Ankündigung?
• Unterschied zur Umsatzsteuer-Nachschau?
• Wie läuft die Kassennachschau ab?
• Wie weist der Prüfer sich aus?
• Kann die Prüfung vertagt werden, z.B. bei starkem Geschäftsverkehr?
• Muss dem Prüfer der Kassenbestand vorgezählt werden?
• Welche Unterlagen sind dem Prüfer vorzulegen?
• Was sind für die Besteuerung erhebliche Sachverhalte im Sinn § 146b AO?
• Wann und wie wird die Kassennachschau abgeschlossen?
• Anlässe für einen sofortigen Übergang zur Außenprüfung (§ 146b Abs. 3 AO)?

Die offizielle Einladung wird in Kürze durch die Steuerberaterkammer München versandt. und kann von der Homepage der Steuerberaterkammer downgeladen werden (10 € Nachlass bei Online-Buchung).
Link Homepage Steuerberaterkammer 

Die Einladung der Steuerberaterkammer München
finden Sie über diesen Link

COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2018
05.02.2018

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