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Land Niedersachsen unterstützt Sturmgeschädigte

Das Niedersächsische Finanzministerium weist in seiner Pressemitteilung vom 30.01.2018 darauf hin, dass durch das Sturmtief Friederike Geschädigte durch steuerliche Maßnahmen unterstützt werden.

Zitate aus der Mitteilung des  Niedersächsischen Finanzministeriums vom 30.01.2018:
"Zusammen mit dem Bundesministerium der Finanzen hat das Niedersächsische Finanzministerium daher steuerliche Verfahrensvereinfachungen abgestimmt. Zu den wichtigsten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung fälliger Steuern des Bundes und des Landes bis zum 31. Mai 2018 sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge. Ein entsprechender Erlass ist den niedersächsischen Finanzämtern zugegangen.
Inhabern von Forstflächen wird für Gewinne aus der Nutzung des sog. Kalamitätsholzes unter erleichterten Voraussetzungen der Steuersatz von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes gewährt. Außerdem können Betriebsinhaber mit Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich bei erheblicher Schädigung des Baumbestandes von einer Aktivierung des eingeschlagenen und unverkauften Kalamitätsholzes ganz oder teilweise absehen.
Für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetriebe, Vermietung und Verpachtung sowie selbstständige Arbeit verschaffen die Bildung steuerfreier Rücklagen und Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung unbürokratische Hilfe.
Allen Betroffenen wird empfohlen, sich wegen möglicher steuerlicher Hilfsmaßnahmen mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Wegen einer in Betracht kommenden Stundung oder eines eventuellen Erlasses der Grund- oder der Gewerbesteuer sollten sich die Betroffenen rechtzeitig an die Gemeinden wenden."

Das Niedersächsische Finanzministerium hat die Pressemitteilung vom 30.01.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zu Homepage Finanzministerium Niedersachsen  

COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2018
05.02.2018

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