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Gaststätte: Schätzungen des Finanzamts nur teilweise rechtens

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf weist in seinem Newsletter vom Februar 2018 auf zwei Entscheidungen hin. In beiden Fällen ging es um die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen einer Gaststätte.

Das Finanzgericht hat die Schätzungen des Finanzamtes zur Erhöhung des Umsatzes bestätigt, allerdings ist es den Änderungen des Wareneinsatzes nicht gefolgt.

Für die Praxis ist es interessant, zu erkennen, wie das Finanzamt bei Betriebsprüfungen vorgeht und wo es seine Schwerpunkte setzt. Aber auch aus den Anlässen zur Schätzung - nämlich dem Verhalten der Steuerpflichtigen - kann man wertvolle Erkenntnisse ziehen. Solche Fehler sollte man halt nicht wiederholen. 

Das Finanzgericht Düsseldorf hat die beiden Entscheidungen auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG-Düsseldorf Urteil 24.11.2017 Aktenzeichen: 13 K 3812/15  und Urteil 24.11.2017 Aktenzeichen: 13 K 3811/15 G,U

COLLEGA-Wochen-Ticker 07/2018
12.02.2018

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