Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 05.02.2018 ein Schreiben "Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 und § 138b AO in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG)" veröffentlicht.
Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 15. April 2010 (BStBl I S. 346) mit Wirkung vom 1. Januar 2018.
Der Text des Schreibens umfasst 10 Seiten. Dem Schreiben sind mehrere Formulare beigefügt, in denen man Angaben zu Auslandsbeteiligungen machen kann.
Hinweis: Es wird angeregt, betroffene Mandanten zu informieren.
Das BMF hat das Schreiben vom 05.02.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
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12.02.2018
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