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 der guten Ideen

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 08.02.2018 sein Schreiben vom 17.01.2018  "Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1. Januar 2018" veröffentlicht.

Dem Schreiben ist eine tabellarische Übersicht angefügt, aus der sich ergibt, dass verschiedene der angeführten Abkommen nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sind. In geeigneten Fällen sind Steuerfestsetzungen vorläufig durchzuführen. 
Aufgrund des Zerfalls von Jugoslawien ergeben Regelungen für die Folgestaaten. Das gilt auch für weitere ehemalige Ostblockstaaten und weitere Länder wie China und Taiwan.

Das BMF hat das Schreiben vom 17.01.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 07/2018
12.02.2018

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