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Aufhebungsvertrag in der Privatwohnung

Ein in der Privatwohnung eines Arbeitnehmers abgeschlossener Aufhebungsvertrag ist rechtsgültig, wenn das Gebot des fairen Verhandelns eingehalten wurde. Darauf weist das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seiner Pressemitteilung 6/2019 vom 07.02.2019 unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 07.02.2019 (Aktenzeichen 6 AZR 75/18) hin.

Aus der Pressemitteilung ergibt sich, dass das BAG arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge nicht nach dem Verbraucherschutz beurteilt.

Allerdings kann die Ausnutzung eine Schwäche des Arbeitnehmers - zum Beispiel in Folge einer Erkrankung - zur Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags führen.

Das BAG hat die Pressemitteilung 6/2019 vom 07.02.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesarbeitsgericht

COLLEGA-Wochen-Ticker 07/2019
11.02.2019

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