Keine Diskriminierung durch deutsche PKW-Maut
Die deutsche PKW-Maut diskriminiert ausländische Autofahrer nicht. Das hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Nils Wahl in seinen Schlussanträgen vom 06.02.2019 in der Rechtssache C-591/17 Republik Österreich gegen Bundesrepublik Deutschland festgestellt.
Von wohl besonderer Bedeutung sind die umfangreichen Ausführungen des Generalanwalts zu Fragen, was unter einer Diskriminierung zu verstehen ist. Sie beginnen mit dem Satz "Du sollst nicht diskriminieren."
Die Schlussanträge des Generalanwalts vom 06.02.2019 wurden auf der Homepage http://curia.europa.eu/juris veröffentlicht. Link zur Homepage curia.europa.eu
COLLEGA-Wochen-Ticker 07/2019
11.02.2019
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