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 der guten Ideen

Befreiung von der Belegausgabepflicht (Bonpflicht)

Die DHZ Deutsche Handwerks Zeitung weist in ihrer Ausgabe vom 03.02.2020 unter dem Titel "5 Irrtümer zur Bonpflicht – und was wirklich stimmt" unter anderem darauf hin, dass auch ein Antrag auf Befreiung von der Belegausgabepflicht erfolgreich sein kann. 

Die von der Deutsche Handwerkszeitung geschilderten 5 Mängel sind:
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Irrtum #1: Der Kassenbon muss zwingend gedruckt werden
Irrtum #2: Lehnt der Kunde den Beleg auf Nachfrage ab, muss er nicht gedruckt werden
Irrtum #3: Die Belegausgabepflicht wird (bis 30. September 2020) nicht kontrolliert
Irrtum #4: Die Kassenbons beim Finanzamt abzuladen, wird die Finanzverwaltung zum Umdenken zwingen
Irrtum #5: Gegen die Bonpflicht können sich Unternehmer nicht wehren
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Bei der Veröffentlichung handelt es sich um eine Darstellung eines Interessenverbands. Sehr interessant ist, dass es einer Groß-Bäckerei offenbar gelungen ist, eine Befreiung von der Belegausgabepflicht zu erreichen.

DHZ Deutsche Handwerks Zeitung hat den Artikel vom 03.02.2020 auf ihrer Homepage veröffentlich. Link Homepage DHZ Deutsche Handwerks Zeitung 

COLLEGA-Wochen-Ticker 07/2020
10.02.2020

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