Keine Berichtigung nach ordnungsgemäßer Erklärung
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 07 vom 06.02.2020 auf sein Urteil vom 10.12.2019 (Aktenzeichen IX R 23/18) hin. Danach ist eine Berichtigung einer ordnungsgemäßen Erklärung ausgeschlossen.
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