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Keine Berichtigung nach ordnungsgemäßer Erklärung

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 07 vom 06.02.2020 auf sein Urteil vom 10.12.2019 (Aktenzeichen IX R 23/18) hin. Danach ist eine Berichtigung einer ordnungsgemäßen Erklärung ausgeschlossen.

Eine Steuererklärung war richtig abgegeben. Das Finanzamt ist bei der Veranlagung abgewichen. Eine Berichtigung dieser Abweichung nach § 129 AO hat der BFH abgelehnt.

Der BFH hat die Pressemitteilung 07 vom 06.02.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

COLLEGA-Wochen-Ticker 07/2020
10.02.2020

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