Abgabenordnung Änderung des Anwendungserlasses
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31. Januar 2014 (BStBl I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 19. Juni 2018 (BStBl I S. 706) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert, teilt das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 31.01.2019 mit.
Es sind sehr weitreichende Änderungen, die die Finanzverwaltung auf 49 Seiten zusammen gestellt hat.
Unter anderem wird zur Festsetzung und Berechnung von Verspätungszuschlägen, zur Berechnung Hinterziehungszinsen, zu Aufwandsentschädigungen bei gemeinnützigen Vereinen und weiteren in der Praxis häufig vorkommenden Fragen Stellung genommen.
Eine Durchsicht der Schreibens wird empfohlen.
Das BMF hat das Schreiben vom 08.02.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht.Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 08/2019
18.02.2019
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