Vorsteuerabzug ausgeschlossen bei unsicherer Leistungserbringung
Der Vorsteuerabzug ist grundsätzlich auch zulässig, wenn eine Anzahlung geleistet wird. Das gilt aber nicht, wenn die Bewirkung der Lieferung oder die Erbringung der Dienstleistung zum Zeitpunkt der Anzahlung unsicher ist. Hierauf weist das Finanzgericht (FG) Münster im Rahmen seiner am 15.02.2019 veröffentlichten Entscheidungen hin.
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