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 der guten Ideen

Datenschutzrechtliche Umsetzung in der Steuerverwaltung

Die allgemeinen Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung; Korrektur des allgemeinen Informationsschreibens der Bundesministeriums der Finanzen (BMF) weist darauf hin, dass zwei Worte gestrichen wurden. 

 Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 08.02.2019:
"Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden auf Seite 1 in Absatz 3 Satz 2 der Anlage zum BMF-Schreiben vom 1. Mai 2018 - IV A 3-S 0030/16/10004-21 - (BStBl I 2018 S. 607) die Wörter „oder pseudonymisierte“ gestrichen."

Eine Begründung für diese Änderung hat das BMF nicht veröffentlicht.

Das BMF hat das Schreiben vom 08.02.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht.Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 08/2019
18.02.2019

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