Sportliche Veranstaltungen umsatzsteuerbefreit
Sportliche Veranstaltungen, die gemeinnützige Sportvereine gegen Mitgliederbeiträge durchführen, sind nach § 4 Nr. 22 Buchstabe b Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit. Das teilt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 04.02.2019 mit.
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 04.02.2019:
"Beruft sich eine Vereinigung unmittelbar auf die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (sog. Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, MwStSystRL) und behandelt die anfallenden Mitgliederbeiträge in der Folge abweichend von Abschnitt 1.4 Umsatzsteuer-Anwendungserlass als steuerbares Entgelt für die von ihr gegenüber den Mitgliedern erbrachten Leistungen, kommt die Anwendung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchstabe b UStG grundsätzlich in Betracht."
Das BMF hat das Schreiben vom 04.02.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht.Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 08/2019
18.02.2019
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