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Steuererklärungsfristen 2018

Die Steuererklärungen für 2018 müssen grundsätzlich bis 31.07.2019 abgegeben werden. Darauf weist das Bayerische Landesamt für Steuern in einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärungen 2018 hin. Ähnliche Erklärungen wurden von den anderen Landesämtern bzw. Oberfinanzdirektionen veröffentlicht. 

Durch die Änderung des § 149 Absatz 2 Abgabenordnung (AO) wurde bestimmt, dass Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen, spätestens sieben Monate nach Ablauf  des Kalenderjahres abzugeben sind. Bei Land- und Forstwirten sind die Steuererklärungen spätestens sieben Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres abzugeben. 

In Fällen der Beauftragung von Steuerberatern sind die Erklärungen spätestens bis zum Ablauf des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraums folgenden Jahres abzugeben (bei Land- und Fortwirten spätestens bis 31. Juli des zweiten auf den Besteuerungszeitraums folgenden Jahres) - vergleiche § 149 Absatz 3 AO.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat die öffentliche Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärungen 2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bayerisches Landesamt für Steuern

COLLEGA-Wochen-Ticker 08/2019
18.02.2019

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