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Kapitalertragsteuer: Beschränkung der Anrechenbarkeit

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Schreiben vom 20.02.2018 "Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG, Ergänzung des BMF-Schreibens vom 3. April 2017 (BStBl I S. 726)" veröffentlicht. 

In dem Schreiben wird erläutert, was als "gegenläufige Ansprüche" insbesondere in Betracht kommt.

Das BMF hat das Schreiben vom 13.02.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke! 

COLLEGA-Wochen-Ticker 09/2018
26.02.2018

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