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Umsatzsteuer Ergänzung bei sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Schreiben vom 13.02.2018 "Umsatzsteuer; Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG; Anwendungsregelung" veröffentlicht. 

Der Inhalt des Schreibens lautet:
"Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2017 - III C 3 - S 7117-a/16/10001 (2017/1004344) -, BStBl I, S. 1658 wird dahingehend ergänzt, dass es nicht beanstandet wird, wenn auf bis zum 31. Dezember 2016 erbrachte juristische Dienstleistungen von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe, die nicht Notare sind, die bisherige Regelung nach Abschnitt 3a.3 Abs. 7 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses angewendet wird."

Das BMF hat das Schreiben vom 13.02.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke! 

COLLEGA-Wochen-Ticker 09/2018
26.02.2018

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