BSI hat überarbeitet: Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit Schreiben vom 28.02.2019 darauf hin, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet hat.