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 der guten Ideen

Bayern will Digitalsteuer als Quellensteuer erheben

Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 28.02.2019 über einen Plan bayerischer Finanzbehörden, bei deutschen Unternehmen, die Werbung auf Suchmaschinen oder in sozialen Netzwerken ausländischer Betreiber schalten, eine Quellensteuer von 15% zu erheben. Daraus können sich sehr schnell Millionenbeträge ergeben, die sich die Unternehmen von den Netzwerkbetreibern zurückholen sollen. 

Das Bayerische Finanzministerium geht davon aus, dass sich der Umsatz für Werbung auf Internetportalen ausländischer Betreiber  "im oberen einstelligen Milliardenbereich" bewege.

Die europäische Digitalsteuer komme nicht voran. Man kann es verstehen, dass sich die bayrischen Finanzbeamten darüber ärgern, dass die wohl sehr hohen Aufwendungen für Werbung bei den Unternehmen das steuerpflichtige Ergebnis mindern, die Besteuerung bei den Empfängern aber nicht gegeben ist. Einen Wettbewerbsnachteil gegenüber inländischen Werbeunternehmen stellt das Ganze außerdem dar.  

Offenbar aufgrund des Drucks aus Bayern steht das Thema auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung am 12.03.2019 der für Einkommensteuer zuständigen Referatsleiter der Landesfinanzministerien.

Ob die Idee aus Bayern verwirklichungsfähig ist, wird man sehen müssen. Vor einer Klärung erlassene Steuerbescheide sollte man nicht rechtskräftig werden lassen.

Die Süddeutsche Zeitung hat den Artikel auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Süddeutsche Zeitung 

Hinweis: Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat teilte in seiner Pressemitteilung Nr. 053 vom 14.03.2019 mit, dass "inländische werbetreibende Unternehmen keinen Steuereinbehalt bei Onlinewerbung vornehmen müssen." siehe COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2019

COLLEGA-Wochen-Ticker 10/2019
04.03.2019

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