Haftung des Nachbarn bei Brandschaden
Obwohl nicht feststellbar war, wer für die Brandentstehung als solche verantwortlich gewesen sei, hafte die Grundstückseigentümerin, weil sie den Brand durch Lagerung des brennbaren Holzes in dem bauordnungswidrig an der Grundstücksgrenze errichteten Holzunterstand erst ermöglicht habe.
Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 29.01.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Hamm
COLLEGA-Wochen-Ticker 10/2020
02.03.2020
Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail Danke!