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Kinder im Straßenverkehr

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle weist in seiner Pressemitteilung vom 20.02.2020 auf sein Urteil vom 19.02.2020 (Aktenzeichen 14 U 69/19) hin, in dem es ein achtjähriges Kind zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt hat. Ein Anspruch gegen die Eltern des Kindes bestehe aber nicht, weil diese ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

Zitat aus der Pressemitteilung des OLG Celle vom 20.02.2020:
"Das Landgericht (Az. 16 O 9/17) hatte die Klage der Fußgängerin abgewiesen. Auf deren Berufung hat der u.a. für Verkehrssachen zuständige 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle die Entscheidung des Landgerichts durch Urteil vom 19. Februar 2020 teilweise geändert und das Kind zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt. (Az. 14 U 69/19). Ein Anspruch gegenüber den Eltern des Kindes bestehe demgegenüber nicht, weil diese ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hätten." 

Das OLG Celle hat die Pressemitteilung vom 20.02.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Celle

COLLEGA-Wochen-Ticker 10/2020
02.03.2020

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