Baudenkmale, Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie für schutzwürdige Kulturgüter
Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11a, 11b EStG). Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21.02.2019 eine neue Übersicht über die länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien - Stand Februar 2019 - veröffentlicht.
Die bisherige Regelung gemäß BMF-Schreiben vom 10. November 2000 (BStBl I S. 1513) und vom 8. November 2004 (BStBl I S. 1049) werden aufgehoben.
Das BMF hat das Schreiben vom 21.02.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 11/2019
11.03.2019
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