Vorsteuerabzug beim Anlagebetrug
Der Vorsteuerabzug aus einer geleisteten Vorauszahlung ist dem Erwerber eines Blockheizkraftwerks nicht zu versagen, wenn dieses später nicht geliefert wurde und die Lieferung zum Zeitpunkt der Zahlung als sicher erschien." Das ergibt sich aus der Pressemitteilung 12/2019 des Bundesfinanzhofs (BFH) 06.03.2019 und dem Urteil des BFH vom 05.12.2018 (Aktenzeichen XI R 44/14).