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 der guten Ideen

Baupreisindizes zur Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG

Die Baupreisindizes nach Anlage 24, Teil II.,  des Bewertungsgesetzes (BewG) wurden für durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 22.02.2019 für das Jahr 2019 bekannt gegeben. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Indices umbasiert wurden auf das Jahr 2010 = 100    

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 22.02.2019:
"Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog."

Das BMF hat das Schreiben vom 22.02.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke! 

COLLEGA-Wochen-Ticker 11/2019
11.03.2019

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