EuGH: Ortsbestimmung bei Eintrittsberechtigung zu Veranstaltungen
KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER (KMLZ) weisen in ihrem Newsletter 14/2019 auf eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) (Rechtssache C‑647/17 Srf konsulterna) hin, in der es um eine Ortsbestimmung im Umsatzsteuerrecht ging.
Im Urteilsfall ging es um den Ort der Leistung für Lehrgänge für Buchhalter, die teilweise in Schweden und teilweise in anderen Ländern stattfanden.
KMLZ hat dden Newsletter 14/2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage KMLZ
COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2019
19.03.2019
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