Kein Steuerabzug bei Onlinewerbung
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (STMFH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 053 vom 14.03.2019 mit, dass "inländische werbetreibende Unternehmen keinen Steuereinbehalt bei Onlinewerbung vornehmen müssen."