EuGH: Wegzugsbesteuerung eingeschränkt
Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage vorgelegt, ob die Steuerregelung, die im Fall eines deutschen Staatsangehörigen, der seinen Wohnsitz von Deutschland in die Schweiz verlegt, eine Besteuerung der latenten Wertzuwächse von Gesellschaftsanteilen ohne Aufschub der Zahlung der geschuldeten Steuer vorsehe, mit den Regelungen des im Jahr 2002 in Kraft getretenen Freizügigkeitsabkommen (FZA) in Einklang steht.
Zitat aus dem Urteil des EuGH vom 26.02.2019 in der Rechtssache C‑581/17 Martin Wächtler ./. Fianazamt Konstanz:
"Unter diesen Umständen ist festzustellen, dass das im Ausgangsverfahren in Rede stehende Steuersystem eine ungerechtfertigte Beschränkung des vom FZA vorgesehenen Niederlassungsrechts darstellt."
Der EuGH hat das Urteil vom 26.02.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage EuGH
COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2019
19.03.2019
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