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Kein Steuerabzug bei Onlinewerbung

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (STMFH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 053 vom 14.03.2019 mit, dass "inländische werbetreibende Unternehmen keinen Steuereinbehalt bei Onlinewerbung vornehmen müssen." 

Weil im Ausland ansässige Betreiber von Online Portalen keine Steuern auf Einnahmen bezahlen, die sie für Internet-Werbung von deutschen Unternehmen erhalten, war aus Bayern der Vorschlag vorgetragen worden, eine 15%igeQuellen- Steuer von den deutschen Unternehmen zu erheben.

Dieser Vorschlag wurde im Bundesrat diskutiert und nunmehr zurück genommen.

Die Pressemitteilung hat folgenden Wortlauf:
„Für viele Unternehmen in Deutschland ist Onlinewerbung unverzichtbar, um national und international wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Rechtsfrage, ob bei entsprechenden Zahlungen an ausländische Anbieter vom inländischen Werbetreibenden ein Steuerabzug vorzunehmen ist, hat dementsprechend für Verunsicherung bei den Unternehmen gesorgt. „Auf Veranlassung Bayerns wurde heute eine Klärung auf Bund-Länder-Ebene erreicht. Jetzt steht endgültig fest, dass inländische werbetreibende Unternehmen keinen Steuereinbehalt bei Onlinewerbung vornehmen müssen“ gab Finanzminister Albert Füracker am Donnerstag (14.3.) bekannt.
Eine Verpflichtung zum Quellensteuerabzug hätte im Ergebnis bürokratischen Mehraufwand und in zahlreichen Fällen auch erhebliche Steuernachforderungen zur Folge gehabt. Um sicherzustellen, dass die Werbetreibenden bis zur Klärung auf der Bund-Länder-Ebene nicht steuerlich belastet werden, waren die bayerischen Finanzämter bereits zuvor angewiesen worden, diese Fälle offen zu halten.
Die jetzt erreichte Klärung zwischen Bund und Ländern bedeutet, dass den inländischen Unternehmen unnötige steuerliche Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Onlinewerbung erspart bleiben.“

Das STMFH hat die Pressemitteilung Nr. 053 vom 14.03.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Hinweis: In COLLEGA-Wochen-Ticker 10/2019 hatten wir über die Pläne Bayerns berichtet.

COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2019
19.03.2019

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