Kosten für Jahresabschlussfeier von Führungskräften nicht pauschalierungsfähig
Das Finanzgericht Münster hat am 16.03.2020 unter anderem das Urteil vom 20.02.2020 (Aktenzeichen 8 K 32/19 E,P,L) veröffentlicht.
Die Kosten für die Jahresabschlussfeier konnten nicht mit der Pauschalsteuer von 25% besteuert werden, weil die Veranstaltung nicht allen Betriebsangehörigen offenstand, sondern nur den Führungskräften.
Das FG hat die Revision zugelassen.
Das FG Münster hat das Urteil vom 20.02.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Finanzgericht Münster
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2020
16.03.2020
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