Stärkung des Verbraucherschutzes bei Geldanlagen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einer Pressemitteilung vom 11.03.2020 mitgeteilt: "Neue einheitliche Aufsicht für Finanzanlagenvermittler Stärkung des Verbraucherschutzes bei Geldanlagen ."
Zitat aus der Pressemitteilung vom 11.03.2020:
"Das Bundeskabinett hat am 11. März 2020 den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschlossen."
Das BMF hat die Pressemitteilung vom 11.03.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 12/2020
16.03.2020
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