Filesharing Haftung für Familienanschluss
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 46/2017 vom 30.03.2017 auf sein Urteil vom 30.03.2017 (Aktenzeichen I ZR 19/16 – Loud) hin. Danach obliegt dem Anschlussinhaber im Rahmen einer sogenannten sekundären Darlegungslast und des Zumutbaren die Verpflichtung zu Nachforschungen sowie zu deren Mitteilung über die Umstände einer eventuellen Verletzungshandlung.
Im Streitfall hat die Anschlussinhaberin erklärt, sie wisse zwar, wer die Verletzungshandlung begangen habe. Nähere Angaben hatte sie aber verweigert.
Da kam der BGH zu dem Ergebnis, das die Beklagten ihrer sekundären Darlegungslast nicht genügt habe. Der BGH hat die Revision zurückgewiesen.
Der BGH hat die Pressemitteilung 46/2017 vom 30.03.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
10.04.2017
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Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html