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 der guten Ideen

Lasik-Operation an den Augen: Erstattungspflicht durch private Krankenversicherung?

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 45/2017 auf sein Urteil vom 29.03.2017 (Aktenzeichen IV ZR 533/15) hin. Zu entscheiden war die Frage, ob ein Patient auf das Tragen einer Brille oder von Kontaktlinsen verwiesen werden kann.
 
Der BGH hat darauf hingewiesen, "dass diese Notwendigkeit bei der gegebenen Bedingungslage nicht allein wegen der Üblichkeit des Tragens einer Brille oder von Kontaktlinsen verneint werden kann. Dies hat er damit begründet, dass das Tragen einer Sehhilfe in Bezug auf die Fehlsichtigkeit keine Heilbehandlung darstellt, Brillen und Kontaktlinsen vielmehr lediglich Hilfsmittel sind, mit denen körperliche Defekte über einen längeren Zeitraum ausgeglichen werden, und die vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen dem Versicherungsnehmer an keiner Stelle deutlich machen, dass die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung grundsätzlich davon abhängen soll, ob er (dauerhaft) auf ein Hilfsmittel zurückgreifen kann, das den bei ihm bestehenden anormalen Körperzustand auszugleichen oder abzuschwächen" (Zitat aus der Pressemitteilung 45/2017 des BGH).
 
Der BGH hat den Rechtsstreit zur Prüfung der weiteren Frage, ob die durchgeführte Operation eine medizinisch notwendige Heilbehandlung darstellte, zurückverwiesen. 
 
Der BGH hat die Pressemitteilung 45/2017 vom 29.03.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
 
10.04.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD


Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html