Zuständigkeiten bei Stundungen, Erlassen, Niederschlagungen, Billigkeitsmaßnahmen
Das Bundesfinanzministerium hat am 24.03.2017 gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu "Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach § 227 AO,
Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben" veröffentlicht.
Das Schreiben umfasst 5 Seiten.
Das BMF hat das Schreiben vom 24.03.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
10.04.2017
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html