Schnellstart Verfahrensdokumentation
Schnell eine solide Basis für eine Verfahrensdokumentation zu legen, das ermöglicht Ihnen Verfahrensdoku-Schnellstart: In einer PDF-Datei Zutreffendes ankreuzen, Tabellendaten und Texte ergänzen, alles abspeichern. Und schon haben Sie ein Dokument, das sich dem Betriebsprüfer präsentieren lässt.
Eine Kassen-Nachschau kommt unangemeldet. Bei einer normalen Betriebsprüfung weiß man wenigstens im Voraus Bescheid. In beiden Fällen wird nach der Verfahrensdokumentation gefragt. Wenn sie nicht vorgelegt werden kann, stellt das einen schwerwiegenden Mangel dar, der zum Verwerfen der Buchführung berechtigt. Das ergibt sich aus den GoBD Rz. 155 - Link -. Leider wird hiervon immer öfter Gebrauch gemacht. Die Folge sind in den meisten Fällen erhebliche Zuschätzungen. Es kann also mit erheblichen Nachteilen verbunden sein, wenn man überhaupt keine Verfahrensdokumentation vorlegen kann.
Hier hilft die "Schnellstart Verfahrensdokumentation", die rasch ausgefüllt ist. Man steht nicht mit leeren Händen da.
Außerdem hat der Unternehmer den Vorteil, sich an das Thema Verfahrensdokumentation heranzutasten. Hierbei kann er erkennen, dass die für eine Verfahrensdokumentation erforderlichen Beschreibungen der Prozesse zu erheblichen Rationalisierungen führen kann. Die sich daraus ergebenden Einsparungen übersteigen immer die mit der Erstellung verbundenen Kosten.
Das Finanzamt mag der Initiator dafür sein, dass Unternehmer Verfahrensdokumentationen erstellen müssen. Die Unternehmer sind aber in erster Linie Gewinner und das in mehrfacher Wiese. Zum einen ersparen sie sich den Ärger mit dem Finanzamt, zum anderen - und das ist oft viel wertvoller - sind teilweise erhebliche Gewinnsteigerungen die Folge. Der Schnellstart ermöglicht einen sehr nützlichen und preiswerten Einstieg.
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COLLEGA-Wochen-Ticker 16/2019
15.04.2019
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Steuerberater Kompendium zur Verfahrensdokumentation