Frohe Ostern
Das Team des COLLEGA-Wochen-Ticker wünscht den Lesern, den Mitgliedern von COLLEGA e.V., den Kunden von COLLEGA Software GmbH sowie allen Freunden und Bekannten frohe Ostern.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 046/2019 vom 11.04.2019 auf seinen Beschluss vom 11.04.2019 (Aktenzeichen I ZR 186/17) hin. Danach hat er ein "anhängiges Verfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen Facebook wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in einem diesem vom Oberlandesgericht Düsseldorf vorgelegten Vorabentscheidungsverfahren ausgesetzt."
Weiterlesen … Verfahren gegen Facebook ausgesetzt bis zu einer Entscheidung des EuGH
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 20/2019 vom 10.04.2019 auf sein Urteil vom 20.11.2018 (Aktenzeichen VIII R 45/15) hin. Danach kann eine Kapitalertragsteuer - Anmeldung nicht mehr angefochten werden, "wenn die Kapitalerträge aufgrund eines Antrags nach § 32d Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bereits in die Steuerfestsetzung mit einbezogen wurden und die abgeführte Kapitalertragsteuer auf die Steuerschuld angerechnet wurde."
Weiterlesen … Kapitalertragsteuer - Anmeldung rechtzeitig anfechten
Die Steuerberaterkammer München weist auf ihrer Homepage darauf hin, dass ein Einspruch gegen eine Zinsfestsetzung des Finanzamts zu spezifizieren ist. Ein Einspruch kann zurückgewiesen werden, es sich nicht ergibt, dass er sich nur gegen die Zinsfestsetzung richtet.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 03.04.2019 ein Schreiben veröffentlicht: "Steuerabzug nach § 50a Absatz 1 Nummer 3 EStG bei Einkünften aus der Überlassung von Rechten und von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten."
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 04.04.2019 die ab 01.04.2019 geänderten Kaufkraftzuschläge veröffentlicht.
Weiterlesen … Kaufkraftzuschläge ab 01. April 2019 neu geregelt
Schnell eine solide Basis für eine Verfahrensdokumentation zu legen, das ermöglicht Ihnen Verfahrensdoku-Schnellstart: In einer PDF-Datei Zutreffendes ankreuzen, Tabellendaten und Texte ergänzen, alles abspeichern. Und schon haben Sie ein Dokument, das sich dem Betriebsprüfer präsentieren lässt.
26.04.2019 |
Die Veranstaltung ist ausgebucht. 145. COLLEGA-TAG |
09.05.2019 |
München Seminar des LSWB Referententeam |
Sehr gerne weisen wir auf diese Veranstaltungen hin.
COLLEGA-Wochen-Ticker 16/2019
15.04.2019
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Steuerberater Kompendium zur Verfahrensdokumentation