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 der guten Ideen

Haftung des Steuerberaters bei Insolvenzen

I. Der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. (LSWB) weist in seinem Praxisticker 539 auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26.1.2017 (Aktenzeichen IX ZR 285/14) hin. Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Haftung des Steuerberaters deutlich verschärft.
II. Knief nimmt in einem Artikel in IWW ausführlich zu dem Urteil Stellung.
 
 I. Praxisticker des LSWB
Das Urteil muss beachtet werden.
 Zitat aus dem Urteil des BGH:
"Eine Haftung des Steuerberaters setzt voraus, dass der Jahresabschluss angesichts einer bestehenden Insolvenzreife der Gesellschaft objektiv zu Unrecht von Fortführungswerten ausgeht."
 Eine derartige Entscheidung kann nach Jahren im Nachhinein und wenn ein Unternehmen untergegangen ist, sehr leicht zu Lasten der Beteiligten getroffen werden. Daher sieht der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) das Urteil zu Recht kritisch: Der BGH hat mit dem Urteil seine Rechtsprechung geändert. Lapidar und ohne "Gründe für seinen Sinneswandel zu benennen."
Dennoch: Man kommt nicht daran vorbei, dass Insolvenzverwalter - ob berechtigt oder nicht, sei dahin gestellt - mit allen Mitteln versuchen, Geld in die Kasse zu bekommen. Oft bleibt dann für die Gläubiger trotzdem nichts übrig. Hauptsache, die Kosten sind gedeckt. Und da kann man auch den Steuerberater und dessen Versicherung schon ins Visier nehmen.
Besonders tragisch wird das, wenn der Steuerberater das Mandat eines langjährig betreuten Mandanten kündigen muss, nur um zu vermeiden, dass er in eine derartige Haftungssituation kommt. 
Nochmals: das Urteil muss beachtet werden. Betroffene Mandate müssen überprüft werden. Gegebenenfalls sollte der Steuerberater einen in Insolvenzfragen versierten Kollegen oder Rechtsanwalt zuziehen. 
Der Streitfrage wurde zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen. Aber selbst wenn in diesem Fall keine Schadensersatzpflicht des Steuerberaters herauskommt: Der Fall hat den betroffenen Kollegen viel Zeit und Einsatz gekostet. Wofür?
Der LSWB hat den Praxisticker 539 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage LSWB
 
II. Prof. Dr. Peter Knief in IWW
"Steuerberatung vor, in und nach der Krise – BGH entwickelt neue verschärfte Kriterien"
In einem sehr interessanten Beitrag äußert sich Knief zu dem Urteil, das er grundsätzlich für richtig hält.
Knief weist auf folgendes hin: "Der Steuerberater als permanenter Begleiter der KMU muss sein Beratungsangebot und sein Wissen ständig an diese Situationen anpassen."
Sehr wertvolle Werkzeuge für diese Beratung sind die von Knief entwickelten BWA, deren Wirkungsmechanismen in dem Artikel erläutert werden.
Der Beitrag von Knief ist praxisnah, er zeigt die Risiken auf und ist daher sehr zu empfehlen. 
IWW hat den Artikel von Knief auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage von IWW
Vergleiche auch den Beitrag zu Ehrung von Knief im heutigen COLLEGA-Wochen-Ticker Mehr
 
24.04.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html