PC-gestütztes Kassensystem manipulationsanfällig
Das Finanzgericht (FG) Münster weist in seinem Newsletter vom April 2017 auf sein rechtskräftiges Urteil vom 29.03.2017 (Aktenzeichen 7 K 3675/13 E,G,U) hin. Danach ist ein PC-gestütztes Kassensystem grundsätzlich manipulationsanfällig.
Bei den vom Steuerpflichtigen betriebenen zwei Friseursalons wurden durch das Finanzamt Einnahmen hinzugeschätzt.
Es wurde ein PC-gestützte Kassensystem eingesetzt.
Das Finanzgericht hat die Zuschätzungen teilweise gebilligt. Hierbei hat es sich darauf gestützt, dass der Steuerpflichtige keine "Programmierprotokolle" vorlegen konnte, aus denen sich ergibt, dass Kassenmanipulationen nicht möglich sind.
Das FG Münster hat das Urteil vom 9.03.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Finanzgericht Münster
24.04.2017
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Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html