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Teilnahme an einer Sensibilisierungswoche ist steuerpflichtig

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf weist in seinem Newsletter vom April 2017 auf sein nicht rechtskräftiges Urteil vom 26.01.2017 (Aktenzeichen 9 K 3682/15 L) hin. Die Teilnahme von Arbeitnehmern an sogenannten "Sensibilisierungswochen"  führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn als geldwerter Vorteil.
 
Zitat aus dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf:
"Die Übernahme der Kosten für die Teilnahme an der Sensibilisierungswoche durch die Klägerin hatte Arbeitslohncharakter. Der den Arbeitnehmern zugewendete geldwerte Vorteil wurde nicht in ganz überwiegendem betrieblichen Interesse gewährt."
 
Das FG Düsseldorf hat das Urteil vom 26.01.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Finanzgericht Düsseldorf  
 
24.04.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
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Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html