A1 Bescheinigung fällt nicht weg
Kerstin Kind weist am 10.04.2019 im Expertenforum Arbeitsrecht (EFAR) unter dem Titel "A1 Bescheinigung und Dienstreise: Keine Einigung über Wegfall – Herausforderung für Unternehmen bleibt" darauf hin, dass die sogenannte "Entsendebescheinigung" offenbar doch nicht abgeschafft wurde.
Zitate aus der Verlautbarung von Kerstin Kind:
"Bei einer Kontrolle im Ausland ohne gültige A1 Bescheinigung kann es passieren, dass der Einsatz des Arbeitnehmers als nicht versicherte Tätigkeit und somit als Schwarzarbeit angesehen wird. In einigen europäischen Ländern wird die fehlende A1-Bescheinigung sogar mit Sanktionen und Bußgeldern bestraft – vereinzelt auch rückwirkend! Auch der Zutritt auf ein ausländisches Firmen- oder Werksgelände wird immer häufiger ohne gültige A1 Bescheinigung verwehrt“.
Das EFAR hat den Artikel von Kerstin Kind auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage EFAR
COLLEGA-Wochen-Ticker 17/2019
22.04.2019
www.verfahrensdoku.shop
Steuerberater Kompendium zur Verfahrensdokumentation