Tatsächliche Verständigung - schwebend unwirksam und Widerrufsrecht
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seinem Schreiben vom 15.04.2019, das eine Ergänzung des BMF-Schreibens vom 30.07.2008 darstellt, darauf hin, wann eine tatsächliche Verständigung schwebend unwirksam ist und widerrufen werden kann.
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