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 der guten Ideen

DBA Österreich Grenzgängerregelung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt mit Schreiben vom 18.04.2019 mit, dass die folgende Regelung auf alle offenen Fälle anzuwenden ist: "Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung der Grenzgängerregelung in Artikel 15 Absatz 6 des DBA-Österreich haben die zuständigen Behörden, gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 des DBA-Österreich, am 4./9. April 2019 folgende Konsultationsvereinbarung geschlossen, die auf alle offenen Fälle anzuwenden ist:" 

 Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 18.04.2019:
"Die für die Grenzgängerregelung des Artikel 15 Absatz 6 des Abkommens maßgebliche Grenzzone umfasst einen Grenzstreifen entlang der Grenze von 30 km, wobei für die Berechnung der Entfernung die Luftlinie und nicht die Zahl der Straßenkilometer maßgeblich ist."

Das BMF-Schreiben vom 18.04.2019 umfasst 7 Seiten mit zahlreichen Einzelregelungen.

Das BMF hat das Schreiben vom 18.04.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 17/2019
22.04.2019

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