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 der guten Ideen

Muster-Verfahrensdokumentation für IT-gestützten Kassenführung

Der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V. (DFKA e.V.) hat eine Muster-Verfahrensdokumentation zur ordnungsmäßigen Kassenführung erstellt.  Der DFKA hat sich daher zur Aufgabe gemacht, die Branche mit entsprechenden Muster-Verfahrensdokumentationen als Orientierungshilfe für die Erstellung einer individuellen Verfahrensdokumentation zu unterstützen.

 Zitate aus der Verlaubarung des DFKA e.V.:
"Eine Verfahrensdokumentation ist die Basis für die Beweiskraft einer konventio­nellen oder IT-gestützten Kassenführung sowie der damit verbundenen sonstigen handels- und/oder steuerrechtliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Die Folgen fehlender Ordnungsmäßigkeit kön­nen weit­reichend sein: z. B. Nichtanerkennung von Betriebsausgaben, Zuschätzungen von Betriebseinnahmen oder Ge­win­nen, bis hin zu Zwangsmitteln, Bußgeldern und ggf. Steuer­strafverfahren.
Wesentliche Voraussetzung für die progressive und retrograde Prüfbarkeit (§ 145 Abs.1 S.1 AO) im Rahmen von steuerlichen Betriebsprüfungen ist die Verfahrensdokumentation der Kassensysteme. Die Unternehmer/ Unternehmen sind verpflichtet, detailliert zu beschreiben, wie Prozessdaten (hier: Kassendaten), Belege und Dokumente erfasst, empfangen, digitalisiert, verarbeitet, ausgegeben und aufbewahrt werden, ohne dass die digitalen Grundaufzeichnungen einer Veränderung (Grundsatz der Unveränderbarkeit §146 Abs.4 AO) unterliegen."

Die Ausführungen des DFKA e.V. werden in den von Günter Hässel erstellten Muster-Verfahrensdokumentationen beachtet.

Der DFKA e.V. hat die Mitteilung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage DFKA e.V.

COLLEGA-Wochen-Ticker 17/2019
22.04.2019

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Steuerberater Kompendium zur Verfahrensdokumentation