Tatsächliche Verständigung - schwebend unwirksam und Widerrufsrecht
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seinem Schreiben vom 15.04.2019, das eine Ergänzung des BMF-Schreibens vom 30.07.2008 darstellt, darauf hin, wann eine tatsächliche Verständigung schwebend unwirksam ist und widerrufen werden kann.
Das BMF hat das Schreiben vom 15.04.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 17/2019
22.04.2019
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