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Verschwiegenheit in Gefahr! – Europaparlament verabschiedet Whistleblower-Richtlinie

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) weist am 17.04.2019 unter diesem Titel auf eine sehr bedeutende neue europäische Regelung hin. Hierbei wird darauf verwiesen, dass auf europäischer Ebene eine Unterscheidung zwischen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und den Verschwiegenheitspflichten von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern eingeführt wird, was keinesfalls nachzuvollziehen sei.

 Zitate aus der Verlautbarung des DStV e.V.:
"Auch bleibt unklar, wie Kanzleien die Übrigen konkreten Anforderungen der Richtlinie umsetzen sollen."
"Besonders die Schaffung von internen Meldekanälen, wie sie durch die Richtlinie gefordert werden, ist in der Praxis kaum umsetzbar", erklärt der Präsident des DStV Elster. „In einer Zwei-Personen Kanzlei ist ein interner Meldekanal schlichtweg überflüssig“.

Der DStV e.V. hat die Mitteilung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage DStV e.V.

COLLEGA-Wochen-Ticker 17/2019
22.04.2019

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