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 der guten Ideen

Muster-Verfahrensdokumentation

Der Vortrag von WP/StB/RB Günter Hässel am 136. COLLEGA-TAG diente der "Vorstellung und Besprechung der Muster-Verfahrensdokumentation".

Die Finanzverwaltung hat die seit Januar 2015 geltenden "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Auszeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" veröffentlicht. Obwohl diese nur die Verwaltung binden, sind dort nicht zu unterschätzende Folgen für die Wirtschaft und Ihre Berater enthalten. Selbst wenn man davon ausgeht, dass diese nur dann Wirklichkeit werden, wenn ein Gericht sie im Einzelfall bestätigt hat, muss man sich aus mehreren Gesichtspunkten damit befassen. Zum einen ist eine Betriebsprüfung - und zur Regelungen deren Ablaufs sind die GoBD geschaffen worden - immer eine Einzelfallentscheidung und gibt dem Prüfer die Möglichkeit des ersten Handelns. Zum anderen wird man es sich sehr überlegen, ob man sich die Last eines jahrelangen Prozesses aufbürdet, um eine Klärung anzustreben.

Die Fachwelt ist sich darüber einig, dass die in den GoBD geforderten Verfahrensdokumentationen unvermeidlich sind. Die Erstellung stellt für jeden Unternehmer und seinen steuerlichen Berater einen erheblichen Zeitaufwand dar. Da es sehr viele übereinstimmende Grundstrukturen gibt, bietet COLLEGA e.V. praxisbezogene Musterformulare an, die nach geringen Anpassungen in jedem Einzelfall genutzt werden können.

Worum geht es: Jeder Unternehmer muss nach GoBD den Ablauf der Bearbeitung elektronischer Dokumente in seinem Betrieb - und wenn die Verbuchung teilweise in einer Steuerkanzlei erfolgt - auch in der Steuerkanzlei schildern. Der Betriebsprüfer soll dann anhand dieser Beschreibung nachvollziehen können, ob die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet wurden.

Hässel hat darauf hingewiesen, dass diese Verfahrensdokumentation für den Unternehmer einen erheblichen Zusatznutzen bietet: Unregelmäßigkeiten werden erschwert und vor allem leichter entdeckt. Außerdem treten erhebliche Rationalisierungen ein, aus denen sich erhebliche Kosteneinsparungen ergeben.

Das Referat von Günter Hässel: Link

COLLEGA-Wochen-Ticker 18/2016
02.05.2016

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